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Aktuelles - 2021... |
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02.06.2021 Danke
Die Kita Zwergenland bedankt sich für eine Luftballonspende
https://www.ballonservice-berlin.com/
Kastanienallee 54
15344 Strausberg
Katrin Pajon
Kita Zwergenland
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31.05.2021 Betreuungshinweis
Liebe Eltern,
Die Kita betreut im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
Das bedeutet
- weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten
6.00 Uhr - 16.00 Uhr
- Trennung des Gartens hat weiterhin Bestand
- Mundschutzpflicht im gesamten Haus und dem Außengelände
- Elterngespräche können jederzeit mit einem aktuellen Negativ Test/ 2. Impfung stattfinden
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Mit sonnigen Grüßen
Katrin Pajonk
Leiterin Kita Zwergenland
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06.05.2021 Betreuungshinweis
Liebe Eltern,
vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Die Kita ist ab Montag 10.05.2021
von 6.00 Uhr -16.00 Uhr für alle geöffnet
Vielen Dank
Katrin Pajonk
Leiterin Kita Zwergenland
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29.04.2021 Betreuungshinweis
Sehr geehrte Eltern, auf Grund der weiterhin kritischen Personalsituation müssen wir den Notfallplan aufrecht erhalten
Die Öffnungszeiten vom 03.05. -07.05.2021:
7.00 – 16.00 Uhr
Nur so können wir das Personal konzentriert einsetzen.
Kinder nicht berufstätiger Eltern können leider nicht betreut werden.
Die Stadtverwaltung Strausberg und der Kita Ausschuss sind informiert
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern telefonisch zur Verfügung
Ich bitte um Ihr Verständnis und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Katrin Pajonk
Leiterin Städtische Kita Zwergenland
Peter Göring Straße 25a
15344 Strausberg
Tel. 03341-312496
Mail: kita-zwergenland@instrausberg.de
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29.04.2021 Trennung des Gartens
Liebe Eltern,
viele Kontakte vermeiden daran halten wir uns.
Im wöchentlichen Wechsel mit den Johannitern werden die Kinder den vorderen oder den hinteren Teil des Gartens nutzen.
Wenn Sie Ihr Kind abholen, nehmen Sie den kürzesten Weg aus dem Garten.
Ihr Kita Team
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23.04.2021 Betreuungshinweis
Sehr geehrte Eltern, auf Grund der aktuellen Personalsituation müssen wir von unserem Notfallplan Gebrauch machen.
Die Öffnungszeiten verändern sich wie folgt ab 26.04 2021:
7.00 – 16.00 Uhr
Nur so können wir das Personal konzentriert einsetzen.
Kinder nicht berufstätiger Eltern können nicht betreut werden.
Die Stadtverwaltung Strausberg und der Kita Ausschuss sind informiert
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung
Ich bitte um Ihr Verständnis und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Katrin Pajonk
Leiterin Städtische Kita Zwergenland
Peter Göring Straße 25a
15344 Strausberg
Tel. 03341-312496
Mail: kita-zwergenland@instrausberg.de
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21.04.2021 Testpflicht
Liebe Eltern,
Ihre Eingewöhnung beginnt in den nächsten Tagen?
Bitte weisen Sie einen aktuellen Negativtest (nicht älter als 24h) vor.
Ohne Negativtest kann die Eingewöhnung nicht stattfinden.
Dies betrifft nur Eltern in der Eingewöhnung, die sich in den ersten 3 Tagen in der Kita/Krippengruppe aufhalten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Katrin Pajonk
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20.04.2021 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
1. Zutrittsverbot
Wie in zahlreichen Gesprächen mit den Sozialdezernent*innen der Landkreise und kreisfreien Städte, den Kommunalen Spitzenverbände, den Vertreter*innen der LIGA der Freien Wohlfahrverbände sowie dem Landeskitaelternbeirat seit der letzten Woche intensiv diskutiert und erörtert, ist vorgesehen, dass
ab Montag, den 19. April 2021,
nun auch
- für alle Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen - wie für Schulen - ein Zutrittsverbot für ungetestete Personen gilt.
Es werden folgende Ausnahmen gelten:
- Kinder in der vorschulischen Kindertagesbetreuung (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege) sowie
- Personen,
•die unmittelbar nach dem Betreten eine Testung durchführen,
•die Kinder in die Kindertagesstätte (auch den Hort) oder in die Kindertagespflegestelle bringen oder von dort wieder abholen,
•deren Zutritt zur Einrichtung der Kindertagesbetreuung zur Aufrechterhaltung dessen Betriebs zwingend erforderlich ist (insbesondere zur Durchführung notwendiger betriebs- oder einrichtungserhaltender Bau- oder Reparaturmaßnahmen),
•deren Zutritt zur Einrichtung der Kindertagesbetreuung zur Erfüllung eines Einsatzauftrages der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, der Polizei oder des Katastrophenschutzes notwendig ist.
Außerdem gilt die Zutrittsbeschränkung nicht, wenn nicht ausreichend Testmöglichkeiten vorhanden sind.
Das Betretungsverbot umfasst auch Außenflächen, für die jeweiligen Einrichtungsleitungen bzw. die Kindertagespflegestellen das Hausrecht ausüben.
Für Kindertagespflegestellen gilt das Zutrittsverbot nur während der Betreuungszeiten.
Die Kita-Träger und die jeweiligen Kita-Leitungen sind dafür zuständig, dass das Zutrittsverbot beachtet wird. Im Eingangsbereich der Kindertagesstätte bzw. Kindertagespflegestelle ist auf das Zutrittsverbot hinzuweisen.
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