Kita Tausendfüssler

Aktuelles

12.08.2020

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Hort



Angesichts wieder steigender Infektionszahlen hat die Landesregierung die Brandenburger Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus mit kleinen Anpassungen bis zum 4. September verlängert. Das betrifft die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung und die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung.Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wurde auf Schulen und Horte ausgeweitet. Diese Pflicht gilt für alle Personen in Fluren, Treppenhäusern und beim Anstehen im Essenraum. Alle pädagogischen Räume und Außenanlagen sind ausgenommen.