Aktuelles
04.01.2021
Antrag auf Gewährleistung einer Notbetreuung für Hortkinder ab dem 04.01.2021
Ab dem 4. Januar 2021 ist der Präsenzunterricht in Grundschulen sowie der Hortbetrieb (Betreuung schulpflichtiger Kinder) untersagt. Sollten Sie für Ihr Kind eine Notbetreuung benötigen, dann liegt für Sie ein Notbetreuungsantrag bei der Leiterin zur Abholung bereit.
Oder Sie laden sich den Notbetreuungsantrag unter folgendem Link herunter:
https://www.maerkisch-oderland.de/de/notbetreuung.html